Ausbildungsangebot

Hier eine Übersicht über unser vielseitiges Ausbildungsangebot. Für detaillierte Informationen inkl. Preisübersicht kann die jeweilige Klasse aufgeklappt werden. 

Einen groben preislichen Überblick bietet auch unser 

Erweiterungen und Kurse

Erhöht die zulässige Gesamtmasse von Zügen aus PKW und Anhänger von 3,5t auf 4,25t. 

Weitere Informationen hier

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:  25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: unbefristet
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Informationen und Preise Kurs B196

Ausbildungsklassen

– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³

• bbH max. 45 km/h

• Leistung max. 4 kW

 

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH max. 45 km/h

• Leistung max. 4 kW

• Leermasse max. 270 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

 

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH max. 45 km/h

• Leermasse max. 425 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

• Leistung max. 6 kW

• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

 

 

Mindestalter: 15

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Informationen und Preise Klasse AM

 

Fahrzeugart Leichtkrafträder

– Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

 

 

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Informationen und Preise Klasse A1

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

 

 

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Informationen und Preise Klasse A2

Fahrzeugart Schwere Krafträder

– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Informationen und Preise Klasse A

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

 

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger

erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, L

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs



Für ergänzende Informationen und Preise unserer Handycapausbildung BAH nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf.


 Informationen und Preise Klasse B

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

 

 

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

 Informationen und Preise Klasse BE

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

 

Mindestalter:                  21 Jahre

                                     18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                     oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:               befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:           C1

Sehvermögen:                Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                     Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse C

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

 

Mindestalter:                 18

Geltungsdauer:              5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:          keine

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

Informationen und Preise Klasse C1

 

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

 

 

Mindestalter:                  18

Geltungsdauer:               5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse C1

Beinhaltet Klasse:           BE; D1E bei Besitz von D1

Sehvermögen:                Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                     Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse C1E

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

 

Mindestalter:                 21 Jahre

                                    18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                    oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse C

Beinhaltet Klasse:          C1E, BE, T;

                                    D1E bei Besitz von Klasse D1;

                                    DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse CE

Fahrzeugart Große Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

 

Mindestalter:                     24 Jahre

                                        23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

                                        21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

                                        (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf

                                        Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)

                                        20 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder

                                        Fachkraft im Fahrbetrieb

                                        18 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer

                                        Linienlänge beschränkt

                                        18 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb ohne Fahrgäste.

Geltungsdauer:                  befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:        Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:              D1

Sehvermögen:                   Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                        Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:          Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse D

Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

 

Mindestalter:                    21
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach 
vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer

                                       Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B

                                       besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im

                                       Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

Geltungsdauer:                 befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:       Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:             keine

Sehvermögen:                  Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                       Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:         Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse D1

Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

 

 

Mindestalter:                 21 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D1

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D1

Beinhaltet Klasse:          BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse D1E

Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

 

Mindestalter:                 24 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D

Beinhaltet Klasse:          D1E, BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

 Informationen und Preise Klasse DE

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt

werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

 Informationen und Preise Klasse L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

 

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

 

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

 

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

 Informationen und Preise Klasse T

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

 

 

Mindestalter:                15

Geltungsdauer:             ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:   NEIN

Beinhaltet Klasse:         Keine

 Informationen und Preise Kurs MOFA

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