Online Anmeldung

Bevor es los geht

Häufig ist nicht immer gleich klar, wie die gesetzlichen Vorgaben sind. Daher versuchen wir dir hiermit einen Überblick zu verschaffen, welche Dokumente wir von Dir benötigen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Damit kannst Du die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt beschleunigen. Es ist also hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, dass Du diese Unterlagen schon bei der Anmeldung zur Hand hast.

Du kannst ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters den Antrag auf die gewünschte Fahrerlaubnis stellen und mit der Ausbildung beginnen. Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) also schon mit 16,5 Jahren.

Den Antrag für die Fahrerlaubnis erhältst Du bei uns in der Fahrschule. Die aktuelle Version kannst Du hier herunterladen.

Wenn Du den Führerschein mit 17 Jahren machen möchtest, benötigen wir noch weitere Unterlagen. Zum einen den Antrag für begleitetes Fahren ab 17. Die aktuelle Version kannst Du hier herunterladen. Darüber hinaus benötigen wir noch die Anlage zum Antrag für begleitetes Fahren ab 17. Die aktuelle Version kannst Du hier herunterladen.

Die Ausweisunterlagen müssen gültig sein! Mit einem abgelaufenen Ausweis gibt es keinen Führerschein und – ganz wichtig – wir können auch keinen Antrag stellen.

Ein aktuelles, biometrisch lesbares Passfoto von dir.
Bewerbungs- oder sonstige Fotos werden durch das Straßenverkehrsamt nicht akzeptiert.

Der Sehtest kann bei jedem beliebigen Optiker gemacht werden. Dazu brauchst Du nicht extra zu einem Augenarzt zu gehen! Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Du benötigst eine Bescheinigung dafür, dass Du an einem Erste-Hilfe-Kurs (nach §19 FeV – 9 Unterichtseinheiten á 45 min.) teilgenommen hast. Solltest Du diese Bescheinigung bereits haben, musst Du für den Führerschein nicht erneut an einem Kurs teilnehmen, sondern kannst die bestehende Bescheinigung nutzen.

Achtung: der „alte“ Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (vor 01.11.2018) ist nicht mehr gültig.

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